Mit dem PROCESS HR Zusatz-Modul zur elektronischen Führerscheinkontrolle reduzieren Sie den Aufwand auf ein Minimum.
In regelmäßigen Abständen werden alle Fahrzeugführenden zur Kontrolle aufgefordert. Die Kontrollintervalle sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und können von Ihnen definiert werden. Die Kontrolle erfolgt an einem zentralen Terminal in Ihrem Unternehmen.
Die Dokumentation der Führerscheinkontrolle ist jederzeit in PROCESS HR abrufbar.
Was viele nicht wissen:
In kleinen und mittelständischen Unternehem ist in der Regel der Geschäftsführer der Halter der Fahrzeuge. Auch wenn Mitarbeitende nur gelegentlich ein Firmenfahrzeug nutzen, unterliegt der Halter der Kontrollpflicht.
Ja! Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG sind Arbeitgeber und Fuhrparkverantwortliche zur regelmäßigen Kontrolle der Fahrerlaubnis verpflichtet. Als Fahrzeughalter müssen Sie sicherstellen, dass niemand ohne eine erforderliche Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt. Wer die Kontrolle nicht nachweisen kann, riskiert eine erhebliche Geld- oder Freiheitsstrafe. Zusätzlich wird der Versicherungsschutz gefährdet. Das bedeutet für den Arbeitgeber ein kaum tragbares finanzielles Risiko.
Um die Kontrolle elektronisch durchführen zu können, müssen alle relevanten Stammdaten in PROCESS HR hinterlegt werden.
Für die initiale Fahrerlaubniskontrolle wird das Original-Dokument vorgelegt und mit einem RFID-Aufkleber versehen. Sobald dieser Aufkleber abgelöst wird, zerstört er sich selbst.
Für die folgenden Kontrollen werden alle Fahrzeugführenden in regelmäßigen Abständen am betriebsinternen Terminal zur Vorlage des Dokumentes aufgefordert. Liegt das Dokument nicht rechtzeitig vor, so wird der Verantwortliche benachrichtigt.
Die Dokumentation der Prüfung ist jederzeit in PROCESS HR abrufbar.
Mit der regelmäßigen Führerscheinkontrolle werden die Unfallverhütungsvorschriften befolgt. Wie oft die Kontrolle stattfinden muss, ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen einen Rhythmus von 3 Monaten. So sind Sie als Fuhrparkleiter respektive Fahrzeughalter rechtlich auf der sicheren Seite. Verliert einer der Fahrzeugführenden seine Fahrerlaubnis, so ist dieser gesetzlich nicht verpflichtet den Fuhrparkleiter zu informieren. Die rechtlichen Folgen treffen aber immer den Fahrzeughalter. Können Sie die regelmäßge Fahrerlaubnis-Kontrolle nachweisen, schützen Sie sich vor hohen Geldbußen und Verlust des Versicherungsschutzes.